Newsletter Förderverein Tanzhaus Zuerich

NEWSLETTER – Februar 2026

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Im Juni 2023 war der Vorstand noch optimistisch (v.l.n.r): Anna Lapina, Inés Maloigne, Regina Christen, Christian P. Michel

Liebe Mitglieder

Nachdem Regina Christen ihren Rücktritt als Präsidentin auf Ende 2025 bekannt gegeben hat, beschloss der Vorstand an seiner Sitzung vom 24. November 2025, der Mitgliederversammlung vom 27. März die Auflösung des Fördervereins Tanzhaus zu beantragen.

Gründe dafür sind zum einen der Mangel an notwendigen Aktivitäten und an Interesse. Der Förderverein wurde 2016 im Rahmen des Abstimmungskampfes um das Tanzhaus Zürich gegründet. Das Tanzhaus Zürich ist seither fester Bestandteil der städtischen Kulturförderung und wird als Institution mit einem jährlichen Betriebsbeitrag unterstützt. Es kann in diesem Jahr sein 30jähriges Bestehen feiern (Jubiläumsfest vom 26. – 28. Juni 2026); zur Zeit steht zudem ein Leitungswechsel an.

Der Förderverein Tanzhaus Zürich ist gut aufgegleist und als gemeinnütziger Verein vom Kantonalen Steueramt anerkannt. Dem Tanzhaus konnten wir jährlichen einen Betrag von rund CHF 4000 aus den geleisteten Mitgliederbeiträgen überweisen. Die Mitglieder erhalten zwei-bis dreimal jährlichen einen informativen Newsletter und werden statutengemäss zu den Generalversammlungen eingeladen. Ausserdem sind auf der Website www.tanzhaus-foerdern.ch alle Informationen öffentlich dargestellt.

An der Mitgliederversammlung des Fördervereins 2025 wurde festgehalten, dass die Zukunft mit der Leitung besprochen und eine gemeinsame Entscheidung getroffen werden sollte. Da bis jetzt keine Lösung für den Weiterbestand des Fördervereins gefunden wurde, sah der Vorstand aus Kapazitätsgründen keine andere Möglichkeit, als den Förderverein aufzulösen. Wir würden es selbstverständlich begrüssen und auch Hand bieten für eine Weiterführung, falls jemand die Verantwortung übernehmen möchte.

Wer Interesse für das Präsidium und den Einsitz im Vorstand hat, soll sich bitte bei uns melden unter info@tanzhaus-foerdern.ch. Telefonische Auskunft erteilt auch 078 604 91 91. Anträge sind bis spätestens 10 Tage vor der Mitgliederversammlung am 27. März 2026 schriftlich einzureichen. Der definitive Entscheid wird an der Mitgliederversammlung gefällt. Die Einladung samt Unterlagen erhalten Sie drei Wochen zum voraus.

Der Entscheid zur Auflösung des vor 10 Jahren am 7. März 2016 gegründeten Vereins ist uns nicht leichtgefallen; wir sind nach wie vor wie Sie auch dem Tanzhaus Zürich und seinen Tätigkeiten sehr verbunden. Wir danken Ihnen für Ihre langjährige finanzielle und ideelle Unterstützung.

Mit freundlichen Grüssen Christian P. Michel,
Vizepräsident im Namen des Vorstands
c/o Tanzhaus Zürich, Wasserwerkstrasse 127a, 8037 Zürich
tanzhaus-foerdern.ch
info@tanzhaus-foerdern.ch




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